BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-35-2022

Mit welcher Zuwachsrate bezogen auf die Zahl des am 1. April vorhandenen weiblichen Wildes soll beim Rotwild laut Verordnung gerechnet werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: 75 %.

  • A)75 %
  • B)50 %
  • C)90 %

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