Kurze Antwort
Nein, Jagdgebrauchshunde müssen nicht bei jeder Jagd mitgeführt werden; es reicht, sie bei den vorgeschriebenen Jagdarten in genügender Zahl bereitzuhalten und einzusetzen.
Landesjagdgesetze verlangen brauchbare, geprüfte Hunde insbesondere bei Such-, Drück- und Treibjagden, bei Jagd auf Federwild sowie für Nachsuchen. Ein generelles Mitführen bei jeder Jagd (z. B. Ansitz) ist nicht vorgeschrieben.
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