BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-56-2022

Müssen Jagdgebrauchshunde bei jeder Jagd mitgeführt werden?

Kurze Antwort

Nein, Jagdgebrauchshunde müssen nicht bei jeder Jagd mitgeführt werden; es reicht, sie bei den vorgeschriebenen Jagdarten in genügender Zahl bereitzuhalten und einzusetzen.

  • A)Ein Mitführen bei jeder Jagd ist nicht erforderlich. Es genügt, sie in genügender Zahl bereit zu halten
  • B)Jagdgebrauchshunde sind bei jeder Jagd mitzuführen.
  • C)Jagdgebrauchshunde sind weder bei jeder Jagd mitzuführen, noch bereit zu halten oder zu verwenden.
Erklärung

Landesjagdgesetze verlangen brauchbare, geprüfte Hunde insbesondere bei Such-, Drück- und Treibjagden, bei Jagd auf Federwild sowie für Nachsuchen. Ein generelles Mitführen bei jeder Jagd (z. B. Ansitz) ist nicht vorgeschrieben.

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