Kurze Antwort
Richtig ist: 36 Monate.
Richtig ist: 36 Monate. Für viele Jagdhaftpflichtversicherungen gilt: Damit der Hund als „brauchbar“ mitversichert ist, muss der Brauchbarkeitsnachweis bis zum 36. Lebensmonat erbracht sein. Hintergrund ist die risikobasierte Einstufung der Versicherer; Details können je nach Police variieren.
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