BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-251-2022

Muss ein Jagdhund für versicherungsrechtliche Fragen seine Brauchbarkeit bis zu einem bestimmten Lebensalter nachgewiesen haben?

Kurze Antwort

Richtig ist: 36 Monate.

  • A)36 Monate
  • B)24 Monate
  • C)ohne Altersbegrenzung
Erklärung

Richtig ist: 36 Monate. Für viele Jagdhaftpflichtversicherungen gilt: Damit der Hund als „brauchbar“ mitversichert ist, muss der Brauchbarkeitsnachweis bis zum 36. Lebensmonat erbracht sein. Hintergrund ist die risikobasierte Einstufung der Versicherer; Details können je nach Police variieren.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Muss ein Jagdhund für versicherungsrechtliche Fragen seine Brauch… | Jägerprüfung Brandenburg – GrünesAbi | GrünesAbi