BrandenburgSG2: NaturschutzFreitextfrageBB-SG2-205-2022

Nenne Sie mindestens 3 der 7 rechtlichen Grundlagen des Naturschutzes!

Kurze Antwort

<p>1. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Das zentrale Gesetz für den Naturschutz und die Landschaftspflege in Deutschland. Es enthält Regelungen zum Arten- und Gebietsschutz, zur Landschaftsplanung und zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft. <br>2. Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV): Ergänzt das Bundesnaturschutzgesetz und enthält spezifische Regelungen zum Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten. <br>3. Landesnaturschutzgesetze: Jedes Bundesland hat eigene Naturschutzgesetze, die das Bundesnaturschutzgesetz ergänzen und spezifische Regelungen für das jeweilige Bundesland enthalten. <br>4. Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, RL 92/43/EWG): Eine europäische Richtlinie, die den Schutz von Lebensräumen sowie wild lebenden Tieren und Pflanzen in der Europäischen Union zum Ziel hat. Sie ist in nationales Recht umgesetzt worden. <br>5. Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147/EG): Eine europäische Richtlinie zum Schutz wild lebender Vogelarten und ihrer Lebensräume in der Europäischen Union. Auch diese Richtlinie ist in nationales Recht umgesetzt worden. <br>6. Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES): Ein internationales Abkommen, das den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten regelt, um deren Überleben in der Natur zu sichern. <br>7. Berner Konvention: Ein internationales Abkommen zum Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen sowie ihrer natürlichen Lebensräume in Europa. Es enthält Regelungen zum Schutz von Arten und zur Verhinderung des Einsatzes bestimmter Fang- und Tötungsmethoden.</p>.

Musterlösung

<p>1. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Das zentrale Gesetz für den Naturschutz und die Landschaftspflege in Deutschland. Es enthält Regelungen zum Arten- und Gebietsschutz, zur Landschaftsplanung und zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft. <br>2. Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV): Ergänzt das Bundesnaturschutzgesetz und enthält spezifische Regelungen zum Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten. <br>3. Landesnaturschutzgesetze: Jedes Bundesland hat eigene Naturschutzgesetze, die das Bundesnaturschutzgesetz ergänzen und spezifische Regelungen für das jeweilige Bundesland enthalten. <br>4. Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, RL 92/43/EWG): Eine europäische Richtlinie, die den Schutz von Lebensräumen sowie wild lebenden Tieren und Pflanzen in der Europäischen Union zum Ziel hat. Sie ist in nationales Recht umgesetzt worden. <br>5. Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147/EG): Eine europäische Richtlinie zum Schutz wild lebender Vogelarten und ihrer Lebensräume in der Europäischen Union. Auch diese Richtlinie ist in nationales Recht umgesetzt worden. <br>6. Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES): Ein internationales Abkommen, das den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten regelt, um deren Überleben in der Natur zu sichern. <br>7. Berner Konvention: Ein internationales Abkommen zum Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen sowie ihrer natürlichen Lebensräume in Europa. Es enthält Regelungen zum Schutz von Arten und zur Verhinderung des Einsatzes bestimmter Fang- und Tötungsmethoden.</p>

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