BrandenburgSG6: RechtFreitextfrageBB-SG6-203-2022

Nennen Sie drei Maßnahmen, die aus Mitteln der Jagdabgabe gefördert werden können!

Kurze Antwort

Gemäß § 23 Abs. 1 BbgJagdG können aus Mitteln der Jagdabgabe unter anderem folgende Maßnahmen gefördert werden: erstens Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes, zweitens wildökologische Forschungen zur Analyse von Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten und zur Verminderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, und drittens Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit über Jagd und Naturschutz.

Musterlösung

Gemäß § 23 Abs. 1 BbgJagdG können aus Mitteln der Jagdabgabe unter anderem folgende Maßnahmen gefördert werden: erstens Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes, zweitens wildökologische Forschungen zur Analyse von Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten und zur Verminderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, und drittens Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit über Jagd und Naturschutz.

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