BrandenburgSG6: RechtFreitextfrageBB-SG6-192-2022

Nennen Sie vier Wildarten, die keine Schonzeit haben!

Kurze Antwort

Gemäß § 5 Abs. 2 BbgJagdDV i.V.m. den Jagdzeiten des LJV Brandenburg sind folgende vier Wildarten ganzjährig bejagbar, haben also keine Schonzeit: Schwarzwild, Waschbär, Marderhund und Nilgans.

Musterlösung

Gemäß § 5 Abs. 2 BbgJagdDV i.V.m. den Jagdzeiten des LJV Brandenburg sind folgende vier Wildarten ganzjährig bejagbar, haben also keine Schonzeit: Schwarzwild, Waschbär, Marderhund und Nilgans.

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