Kurze Antwort
Gemäß § 5 Abs. 2 BbgJagdDV i.V.m. den Jagdzeiten des LJV Brandenburg sind folgende vier Wildarten ganzjährig bejagbar, haben also keine Schonzeit: Schwarzwild, Waschbär, Marderhund und Nilgans.
Gemäß § 5 Abs. 2 BbgJagdDV i.V.m. den Jagdzeiten des LJV Brandenburg sind folgende vier Wildarten ganzjährig bejagbar, haben also keine Schonzeit: Schwarzwild, Waschbär, Marderhund und Nilgans.
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