BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-44-2022

Ringel- und Türkentauben haben Jagdzeit:

Kurze Antwort

Richtig ist: vom 1. November bis 20. Februar.

  • A)vom 1. November bis 20. Februar
  • B)überhaupt nicht
  • C)vom 1. November bis 31. Januar
Erklärung

Die Jagdzeiten für Tauben sind landesrechtlich geregelt und unterscheiden sich je nach Bundesland. In mehreren Ländern (z. B. Brandenburg, Thüringen teils abweichend) hat die Ringeltaube Jagdzeit bis in den Februar, und die Türkentaube teils ebenso. Die Option 1 (1.11.–20.02.) trifft diese Regelung am besten; 31.01. wäre zu kurz, „überhaupt nicht“ falsch, da Ringel-/Türkentauben nicht überall ganzjährig geschont sind. Hinweis: Regelungen können je nach Bundesland variieren. Welche Landesprüfung ist gemeint?

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