BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-154-2022

Sie befinden sich mit ihrer Langwaffe auf dem Weg in ihr heimisches Jagdrevier. Hier werden Sie von einer Polizeistreife kontrolliert. Welches Dokument müssen Sie nicht bei sich führen?

Kurze Antwort

Den Waffenschein müssen Sie nicht mitführen.

  • A)Waffenschein
  • B)Waffenbesitzkarte
  • C)Jagdschein
Erklärung

Jäger dürfen im Rahmen der befugten Jagdausübung ohne Waffenschein führen; erforderlich sind Jagdschein, Waffenbesitzkarte und Personalausweis. Der Waffenschein berechtigt zum allgemeinen Führen außerhalb der Jagdausübung und ist hier nicht nötig.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten