Kurze Antwort
Ja, beim Benutzen eines Pkw muss das Gewehr stets entladen sein.
Beim Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt müssen Schusswaffen gemäß Unfallverhütungsvorschrift Jagd entladen sein. Das gilt unabhängig davon, ob weitere Personen mitfahren oder das Revier verlassen wird.
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