BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-141-2022

Sie besitzen noch keine Faustfeuerwaffe und beabsichtigen, eine Pistole zu erwerben. Reicht für den Erwerb der Jahresjagdschein?

Kurze Antwort

Nein, zum Erwerb einer Pistole brauchst du eine Waffenbesitzkarte mit vorherigem Voreintrag für die Kurzwaffe.

  • A)Nein, ich benötige eine Waffenbesitzkarte mit eingetragener Erwerbserlaubnis für eine Pistole
  • B)ja, als Jagdscheininhaber benötige ich keine vorherige Erlaubnis
  • C)Der Jahresjagdschein reicht, wenn die Pistole eine Mündungsenergie E0 grösser 200 Joule besitzt
Erklärung

Der Jagdschein allein berechtigt nur zum Erwerb von Langwaffen. Für Kurzwaffen ist ein Voreintrag in der WBK erforderlich; erst damit darfst du die Pistole kaufen und musst sie anschließend binnen 14 Tagen eintragen lassen.

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