Kurze Antwort
Nein, zum Erwerb einer Pistole brauchst du eine Waffenbesitzkarte mit vorherigem Voreintrag für die Kurzwaffe.
Der Jagdschein allein berechtigt nur zum Erwerb von Langwaffen. Für Kurzwaffen ist ein Voreintrag in der WBK erforderlich; erst damit darfst du die Pistole kaufen und musst sie anschließend binnen 14 Tagen eintragen lassen.
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