BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-141-2022

Sie besitzen noch keine Faustfeuerwaffe und beabsichtigen, eine Pistole zu erwerben. Reicht für den Erwerb der Jahresjagdschein?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, ich benötige eine Waffenbesitzkarte mit eingetragener Erwerbserlaubnis für eine Pistole.

  • A)Nein, ich benötige eine Waffenbesitzkarte mit eingetragener Erwerbserlaubnis für eine Pistole
  • B)ja, als Jagdscheininhaber benötige ich keine vorherige Erlaubnis
  • C)Der Jahresjagdschein reicht, wenn die Pistole eine Mündungsenergie E0 grösser 200 Joule besitzt

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