Kurze Antwort
Nein, ein rauschiger Keiler gilt wegen intensiven Geschlechtsgeruchs als genussuntauglich und darf nicht in Verkehr gebracht werden.
Während der Rausch tritt ein starker Geschlechtsgeruch auf, der das Wildbret sensorisch entwertet. Solches Wildbret ist genussuntauglich; eine Vermarktung ist unzulässig, unabhängig von Wurstherstellung oder längerer Kühlung.
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