BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-179-2022

Sie erlegen einen rauschigen Keiler. Können Sie diesen in Verkehr bringen?

Kurze Antwort

Nein, ein rauschiger Keiler gilt wegen intensiven Geschlechtsgeruchs als genussuntauglich und darf nicht in Verkehr gebracht werden.

  • A)Nein, er ist genussuntauglich
  • B)Ja, ich mache einfach Wildwurst daraus.
  • C)Ja, nach längerer Kühung ist der Geruch und Geschmack in Ordnung.
Erklärung

Während der Rausch tritt ein starker Geschlechtsgeruch auf, der das Wildbret sensorisch entwertet. Solches Wildbret ist genussuntauglich; eine Vermarktung ist unzulässig, unabhängig von Wurstherstellung oder längerer Kühlung.

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