Kurze Antwort
Richtig ist: Jagdschaden.
Jagdschaden, weil der Schaden durch den Jäger im Rahmen der Jagdausübung entsteht (§ 33 BJagdG). Die Schleifspur im Weizen beim Bergen des Stücks ist somit kein Wildschaden (durch Wild verursacht), sondern ein vom Menschen verursachter Jagdschaden. Flurschaden ist kein jagdrechtlicher Begriff der Ersatzpflicht begründet.
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