BrandenburgSG4: JagdpraxisFreitextfrageBB-SG4-316-2022

Sie führen auf der Jagd eine Waffe mit Stecherabzug. Wann dürfen Sie einstechen, wann müssen Sie entstechen?

Kurze Antwort

Einstechen: nur im Anschlag; Laufmündung in sichere Richtung; unmittelbar vor der Schussabgabe; niemals beim bewegten Schuss auf Drückjagd; zuvor Ziel angesprochen; Vorder- und Hintergelände frei; ausreichender Kugelfang; Entstechen: Schussabbruch oder kein Schuss fällt; zuerst sichern; dann je nach Waffe vorschriftsmäßig entstechen (z. B. vorderes Züngel nach vorne gedrückt wieder vorsichtig zurückführen bis hörbares Einrasten); anschließend entladen oder weitere Anweisung befolgen; UVV Jagd: gestochene Waffe ist sofort zu sichern und zu entstechen, falls der Schuss nicht abgegeben wurde.

Musterlösung

Einstechen: nur im Anschlag; Laufmündung in sichere Richtung; unmittelbar vor der Schussabgabe; niemals beim bewegten Schuss auf Drückjagd; zuvor Ziel angesprochen; Vorder- und Hintergelände frei; ausreichender Kugelfang; Entstechen: Schussabbruch oder kein Schuss fällt; zuerst sichern; dann je nach Waffe vorschriftsmäßig entstechen (z. B. vorderes Züngel nach vorne gedrückt wieder vorsichtig zurückführen bis hörbares Einrasten); anschließend entladen oder weitere Anweisung befolgen; UVV Jagd: gestochene Waffe ist sofort zu sichern und zu entstechen, falls der Schuss nicht abgegeben wurde

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