Kurze Antwort
Nein, eine mit Regenwasser gefüllte Lehmkuhle gilt als Kleingewässer und darf nicht ohne Genehmigung verfüllt werden.
Kleingewässer stehen als geschützte Biotope unter besonderem Schutz. Ein Verfüllen würde den Lebensraum beeinträchtigen und ist daher unzulässig. Genehmigungen der Naturschutzbehörde wären erforderlich und werden hier in der Regel nicht erteilt.
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