BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-91-2022

Sie haben in Ihrem Revier ein alte Lehmgrube, die der Grundbesitzer verfüllen möchte. Darf er das?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, da die mit Wasser gefüllte Lehmgrube als Kleingewässer gilt.

  • A)Nein, da die mit Wasser gefüllte Lehmgrube als Kleingewässer gilt.
  • B)Ja, da die Lehmförderung seit langem eingestellt ist.
  • C)Nein, da die Lehmgrube dem Bergbaurecht unterliegt.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten