BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-91-2022

Sie haben in Ihrem Revier ein alte Lehmgrube, die der Grundbesitzer verfüllen möchte. Darf er das?

Kurze Antwort

Nein, eine mit Regenwasser gefüllte Lehmkuhle gilt als Kleingewässer und darf nicht ohne Genehmigung verfüllt werden.

  • A)Nein, da die mit Wasser gefüllte Lehmgrube als Kleingewässer gilt.
  • B)Ja, da die Lehmförderung seit langem eingestellt ist.
  • C)Nein, da die Lehmgrube dem Bergbaurecht unterliegt.
Erklärung

Kleingewässer stehen als geschützte Biotope unter besonderem Schutz. Ein Verfüllen würde den Lebensraum beeinträchtigen und ist daher unzulässig. Genehmigungen der Naturschutzbehörde wären erforderlich und werden hier in der Regel nicht erteilt.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten