BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-177-2022

Sie sehen im Winter einen Elch. Erlegen Sie Ihn?

Kurze Antwort

Nein, Elchwild unterliegt zwar dem Jagdrecht, besitzt aber keine Jagdzeit und ist daher ganzjährig zu verschonen.

  • A)Nein, Elchwild unterliegt zwar dem Jagdrecht, besitz aber keine Jagdzeit.
  • B)Selbstverständlich, er wird meine Kühltruhe füllen.
  • C)Ja, denn für Elchwild gibt es keine Schonzeit.
Erklärung

Wild, für das keine Jagdzeit festgesetzt ist, darf ganzjährig nicht bejagt werden. Es unterliegt dennoch dem Jagdrecht.

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