Kurze Antwort
Nach Entfernen der Larven und der betroffenen, zerstörten Gewebeteile ist das Wildbret genusstauglich.
Hautdasseln verursachen lokale Gewebeschäden (Dasselbeulen), die ekelerregend sein können. Werden Larven und veränderte Partien großzügig entfernt und liegen keine weiteren bedenklichen Merkmale vor, gilt der Rest des Wildbrets als verkehrs- und genusstauglich.
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