BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-93-2022

Sie stellen beim aus der Decke schlagen eines Rehes einen geringgradigen Befall mit Hautdassellarven (ca. 10 Stück) fest. Das Wildbret ist...

Kurze Antwort

Nach Entfernen der Larven und der betroffenen, zerstörten Gewebeteile ist das Wildbret genusstauglich.

  • A)nach Entfernen der Larven und der zerstörten Teile genusstauglich.
  • B)uneingeschränkt genusstauglich.
  • C)genussuntauglich.
Erklärung

Hautdasseln verursachen lokale Gewebeschäden (Dasselbeulen), die ekelerregend sein können. Werden Larven und veränderte Partien großzügig entfernt und liegen keine weiteren bedenklichen Merkmale vor, gilt der Rest des Wildbrets als verkehrs- und genusstauglich.

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