BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-191-2022

Sie werden zu einem Wildunfall gerufen. Dort angekommen, sehen Sie einen verletzten Wolf im Graben sitzen. Was tun sie?

Kurze Antwort

Richtig ist: den Kreistierarzt benachrichtigen, der alles Weiter veranlasst.

  • A)den Kreistierarzt benachrichtigen, der alles Weiter veranlasst
  • B)dem Wolf den Fangschuss antragen
  • C)den Wolf nicht beachten und liegen lassen
Erklärung

Richtig ist: den Kreistierarzt benachrichtigen. Der Wolf ist streng geschützt; Entnahme/Erlegung darf nur auf Grundlage naturschutzrechtlicher Ausnahmen erfolgen. Schwerkranke/verunfallte Wölfe dürfen nur nach tierärztlicher Feststellung und behördlicher Anordnung erlöst werden. Ein Fangschuss in Eigenregie wäre rechtswidrig. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.

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