Kurze Antwort
Richtig ist: den Kreistierarzt benachrichtigen, der alles Weiter veranlasst.
Richtig ist: den Kreistierarzt benachrichtigen. Der Wolf ist streng geschützt; Entnahme/Erlegung darf nur auf Grundlage naturschutzrechtlicher Ausnahmen erfolgen. Schwerkranke/verunfallte Wölfe dürfen nur nach tierärztlicher Feststellung und behördlicher Anordnung erlöst werden. Ein Fangschuss in Eigenregie wäre rechtswidrig. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.
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