BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-68-2022

Sind durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen verursachte Schäden an jeglichen Grundflächen zu ersetzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein! Wildschäden an Grundflächen, auf denen die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, werden nicht erstattet.

  • A)Nein! Wildschäden an Grundflächen, auf denen die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, werden nicht erstattet.
  • B)Ausnahmslos alle durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen verursachte Wildschäden sind zu ersetzen.
  • C)Nur auf Feldern und in Wäldern bis zu einer Größe von 100 Hektar.
Erklärung

Richtig ist Option 2. Nach BJagdG sind zwar Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen grundsätzlich ersatzpflichtig, aber es gibt Ausnahmen: Auf Grundflächen, auf denen die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf (befriedete Bezirke etc.), besteht kein Anspruch auf Wildschadensersatz. Dies ist eine gesetzliche Einschränkung der Ersatzpflicht.

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