BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-20-2022

Sind Jäger als Lebensmittelunternehmer in jedem Fall für die Lebensmittelsicherheit voll verantwortlich?

Kurze Antwort

Ja, Jäger sind für die Sicherheit des von ihnen an Dritte abgegebenen Wildbrets voll verantwortlich.

  • A)Ja
  • B)Nein
  • C)Nur wenn es um die Rückverfolgbarkeit, um den Verbleib, unseres Wildbrets geht.
Erklärung

Mit der Abgabe von Wildbret an Dritte gelten Jäger als Lebensmittelunternehmer – unabhängig davon, ob die Abgabe entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Sie haften daher für die Lebensmittelsicherheit.

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