Kurze Antwort
Ja, Jäger sind für die Sicherheit des von ihnen an Dritte abgegebenen Wildbrets voll verantwortlich.
Mit der Abgabe von Wildbret an Dritte gelten Jäger als Lebensmittelunternehmer – unabhängig davon, ob die Abgabe entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Sie haften daher für die Lebensmittelsicherheit.
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