BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-106-2022

Sind Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, sich bei Ausübung des Jagdschutzes auf Verlangen auszuweisen?

Kurze Antwort

Ja, Jagdausübungsberechtigte müssen sich beim Jagdschutz auf Verlangen ausweisen, außer wenn dies aus Sicherheitsgründen nicht zumutbar ist.

  • A)Ja, hierzu sind sie gesetzlich verpflichtet; dies gilt nicht, sofern dies aus Sicherheitsgründen nicht zumutbar ist.
  • B)Nein, eine solche Verpflichtung besteht nicht.
  • C)Eine solche Verpflichtung besteht nur wenn Sicherheitsgründe dies erfordern.
Erklärung

Der Jagdschutz umfasst hoheitliche Aufgaben; dazu gehört die Ausweispflicht gegenüber Berechtigten. In gefährlichen Lagen kann die Ausweisung zurückgestellt werden, um die eigene oder fremde Sicherheit nicht zu gefährden.

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