Kurze Antwort
Ja, Jagdausübungsberechtigte müssen sich beim Jagdschutz auf Verlangen ausweisen, außer wenn dies aus Sicherheitsgründen nicht zumutbar ist.
Der Jagdschutz umfasst hoheitliche Aufgaben; dazu gehört die Ausweispflicht gegenüber Berechtigten. In gefährlichen Lagen kann die Ausweisung zurückgestellt werden, um die eigene oder fremde Sicherheit nicht zu gefährden.
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