BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-106-2022

Sind Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, sich bei Ausübung des Jagdschutzes auf Verlangen auszuweisen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, hierzu sind sie gesetzlich verpflichtet; dies gilt nicht, sofern dies aus Sicherheitsgründen nicht zumutbar ist.

  • A)Ja, hierzu sind sie gesetzlich verpflichtet; dies gilt nicht, sofern dies aus Sicherheitsgründen nicht zumutbar ist.
  • B)Nein, eine solche Verpflichtung besteht nicht.
  • C)Eine solche Verpflichtung besteht nur wenn Sicherheitsgründe dies erfordern.

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