Kurze Antwort
Nein, Laserzielmarkierer für Schusswaffen sind als verbotene Gegenstände untersagt und damit auf Jagdwaffen nicht gestattet.
Das Waffengesetz verbietet für Schusswaffen bestimmte Zielscheinwerfer/Laserzielmarkierer mit Montagevorrichtung. Zusatz: Laser als eigenständiges Produkt (Klasse 1 und 2) dürfen frei verkauft und besessen werden. Waffenrecht: Hier ist entscheidend, ob eine Vorrichtung für eine Schusswaffe bestimmt ist, um damit ein Ziel zu markieren (verboten).
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