BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-20-2022

Spaziergänger haben im Frühjahr Weidenkätzchenzweige abgeschnitten. Ist das erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, in der Menge eines Handstraußes.

  • A)Ja, in der Menge eines Handstraußes.
  • B)Ja, mit Genehmigung des Grundeigentümers.
  • C)Nein, nicht im Frühjahr.

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