Kurze Antwort
Die Rute darf nur bei jagdlich zu führenden Hunden kupiert werden, wenn der Eingriff für die vorgesehene Nutzung unerlässlich ist und keine tierärztlichen Bedenken bestehen.
Nach § 6 Tierschutzgesetz ist Kupieren grundsätzlich verboten; die Jagdhunde-Ausnahme gilt nur im Einzelfall bei Unerlässlichkeit und ohne tierärztliche Einwände. Zuchtmerkmale oder schmerzfreie Durchführung rechtfertigen das Kupieren nicht.
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