BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-115-2022

Unter welchen Voraussetzungen darf die Rute eines Hundes kupiert werden?

Kurze Antwort

Die Rute darf nur bei jagdlich zu führenden Hunden kupiert werden, wenn der Eingriff für die vorgesehene Nutzung unerlässlich ist und keine tierärztlichen Bedenken bestehen.

  • A)Wenn es sich um einen jagdlich zu führenden Hund handelt, es für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen.
  • B)Wenn dem Hund hierbei keinerlei Schmerzen entshenen.
  • C)Wenn auch die Elterntiere des betreffenden Hundes bereits eine kupierte Rute aufweisen.
Erklärung

Nach § 6 Tierschutzgesetz ist Kupieren grundsätzlich verboten; die Jagdhunde-Ausnahme gilt nur im Einzelfall bei Unerlässlichkeit und ohne tierärztliche Einwände. Zuchtmerkmale oder schmerzfreie Durchführung rechtfertigen das Kupieren nicht.

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