BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-1-2022

Von welcher Stelle wird der Abschussplan für gemeinschaftliche Jagdbezirke genehmigt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Von der Unteren Jagdbehörde.

  • A)Von der Unteren Jagdbehörde
  • B)Von der Gemeinde
  • C)Von der Landesvereinigung der Jäger

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