BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-83-2022

Wann besteht beim erlegten Schalenwild die Gefahr des „Verhitzens”?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn es nicht unmittelbar nach dem Erlegen aufgebrochen wird.

  • A)Wenn es nicht unmittelbar nach dem Erlegen aufgebrochen wird.
  • B)Wenn die Brandadern nicht geöffnet werden.
  • C)Wenn beim Aufbrechen die Blase verletzt wird.

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