BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-207-2022

Wann darf ein Jagdhundwelpe kupiert werden?

Kurze Antwort

Ein Jagdhundwelpe darf kupiert werden, wenn er jagdlich zu führen ist und der Eingriff für die vorgesehene Nutzung unerlässlich ist sowie tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen.

  • A)wenn er jagdlich zu führen ist
  • B)wenn die Rute zu lang ist
  • C)wenn er eine kurz behaarte Rute hat
Erklärung

Nach § 6 Tierschutzgesetz ist Kupieren grundsätzlich verboten, die Ausnahme gilt für jagdlich zu führende Hunde bei Unerlässlichkeit. Der Eingriff muss durch einen Tierarzt erfolgen; bis zum 3. Lebenstag auch ohne Narkose zulässig.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten