Kurze Antwort
Ein Jagdhundwelpe darf kupiert werden, wenn er jagdlich zu führen ist und der Eingriff für die vorgesehene Nutzung unerlässlich ist sowie tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen.
Nach § 6 Tierschutzgesetz ist Kupieren grundsätzlich verboten, die Ausnahme gilt für jagdlich zu führende Hunde bei Unerlässlichkeit. Der Eingriff muss durch einen Tierarzt erfolgen; bis zum 3. Lebenstag auch ohne Narkose zulässig.
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