BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-192-2022

Wann dürfen Sie bei einer Ansitz-Drückjagd mit der Büchse in das Treiben schießen?

Kurze Antwort

Bei einer Ansitz-Drückjagd dürfen Sie nur in das Treiben schießen, wenn der Jagdleiter dies ausdrücklich erlaubt und eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

  • A)nur wenn der Jagdleiter dies ausdrücklich erlaubt und das Schussfeld frei ist
  • B)immer, wenn ein Kugelfang vorhanden ist und die Treiber das Wild auf mich zutreiben
  • C)der Schuss ins Treiben ist immer erlaubt
Erklärung

Das Schießen mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen in das Treiben ist grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme darf der Jagdleiter nur unter besonderen Verhältnissen zulassen, wenn das Schussfeld frei und jede Gefährdung ausgeschlossen ist.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten