Kurze Antwort
Bei einer Ansitz-Drückjagd dürfen Sie nur in das Treiben schießen, wenn der Jagdleiter dies ausdrücklich erlaubt und eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
Das Schießen mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen in das Treiben ist grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme darf der Jagdleiter nur unter besonderen Verhältnissen zulassen, wenn das Schussfeld frei und jede Gefährdung ausgeschlossen ist.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.