BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-143-2022

Wann „erwirbt“ der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Bei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer.

  • A)Bei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer.
  • B)Bei der Vorlage der Waffenbesitzkarte des Käufers zum Eintrag der Waffe bei seiner zuständigen Behörde.
  • C)Bei dem Abschluss eines Kaufvertrages, wenn der Kaufpreis gezahlt ist.

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