BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-143-2022

Wann „erwirbt“ der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Der Erwerb im Sinne des Waffengesetzes erfolgt mit der Aushändigung der Waffe, also wenn der Käufer die tatsächliche Gewalt über sie erlangt.

  • A)Bei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer.
  • B)Bei der Vorlage der Waffenbesitzkarte des Käufers zum Eintrag der Waffe bei seiner zuständigen Behörde.
  • C)Bei dem Abschluss eines Kaufvertrages, wenn der Kaufpreis gezahlt ist.
Erklärung

„Erwerben“ bedeutet, die tatsächliche Gewalt über die Waffe zu bekommen. Kaufvertrag und Zahlung genügen nicht; entscheidend ist die Übergabe/Aushändigung durch den Verkäufer.

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