BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-94-2022

Wann hat sich bei einer Treibjagd ein Schütze mit seinen Nachbarn zu verständigen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nach Einnehmen des Standes.

  • A)Nach Einnehmen des Standes.
  • B)Bevor er seinen Stand verlässt.
  • C)Beim Anwechseln von Wild.
Erklärung

Richtig ist: nach Einnehmen des Standes. Bei Standtreiben schreibt die UVV Jagd vor, dass sich Schützen nach dem Anstellen mit ihren Nachbarschützen verständigen, damit Schussbereiche, Gefahrenrichtungen und Signale klar sind. Beim Anwechseln von Wild oder vor Verlassen des Standes wird nicht erst abgestimmt; der Stand darf ohnehin nur mit Zustimmung des Jagdleiters verlassen werden.

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