BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-222-2022

Wann ist Anbindehaltung verboten?

Kurze Antwort

Verboten ist Anbindehaltung bei Hunden bis 12 Wochen, im letzten Drittel der Trächtigkeit, bei säugenden Hündinnen und bei kranken Hunden.

  • A)beim Alter bis 12 Wochen, im letzten Drittel der Trächtigkeit, bei säugenden Hündinnen, bei kranken Hunden
  • B)bei Hunden unter 40 cm Widerristhöhe
  • C)bei Hunden, die ständig Laut geben
Erklärung

Diese Gruppen sind besonders schutzbedürftig; Anbindung birgt hier erhöhte Risiken für Wohlbefinden und Gesundheit. Daher ist sie in diesen Fällen tierschutzrechtlich untersagt.

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