Kurze Antwort
Verboten ist Anbindehaltung bei Hunden bis 12 Wochen, im letzten Drittel der Trächtigkeit, bei säugenden Hündinnen und bei kranken Hunden.
Diese Gruppen sind besonders schutzbedürftig; Anbindung birgt hier erhöhte Risiken für Wohlbefinden und Gesundheit. Daher ist sie in diesen Fällen tierschutzrechtlich untersagt.
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