BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-119-2022

Wann ist die Erlegung eines Stück Wildes im Rahmen der weidgerechten Ausübung der Jagd zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn dabei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.

  • A)Wenn dabei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.
  • B)Eine Erlegung ist nur unter vorhergehender Betäubung zulässig.
  • C)Immer, da schließlich ein Plan zu erfüllen ist.

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