Kurze Antwort
Die Wildmarke ist sofort nach der Erlegung noch im Jagdbezirk am erlegten Stück Schalenwild anzubringen.
Die Kennzeichnung dient der eindeutigen Rückverfolgbarkeit des Wildes. Die genauen landesrechtlichen Vorgaben, etwa zur Kennzeichnungspflicht und Anbringungsstelle, können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
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