BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-17-2022

Wann ist die Wildmarke bei einem erlegten Stück Schalenwild anzubringen?

Kurze Antwort

Die Wildmarke ist sofort nach der Erlegung noch im Jagdbezirk am erlegten Stück Schalenwild anzubringen.

  • A)Sofort nach der Erlegung noch im Jagdbezirk.
  • B)Bei Abgabe an den Endverbraucher.
  • C)Gar nicht.
Erklärung

Die Kennzeichnung dient der eindeutigen Rückverfolgbarkeit des Wildes. Die genauen landesrechtlichen Vorgaben, etwa zur Kennzeichnungspflicht und Anbringungsstelle, können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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