BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-241-2022

Wann ist ein Hund im Sinne des Jagdgesetzes brauchbar?

Kurze Antwort

Richtig ist: wenn er eine Prüfung bestanden hat, welche die in der JagdHBV festgelegten jeweiligen Mindestanforderungen erfüllt.

  • A)wenn er eine Prüfung bestanden hat, welche die in der JagdHBV festgelegten jeweiligen Mindestanforderungen erfüllt
  • B)wenn er die FG A bestanden hat
  • C)wenn er nach Auffassung des Besitzers für die Arbeit geeignet ist
Erklärung

Richtig ist Option 1: Ein Hund gilt als brauchbar, wenn er eine Brauchbarkeits- bzw. Jagdeignungsprüfung bestanden hat, die die in der jeweiligen Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung (JagdHBV) festgelegten Mindestanforderungen erfüllt. Diese Prüfungen bestätigen die Eignung v. a. für Arbeiten nach dem Schuss (Gehorsam, Schussfestigkeit, Bringen, Schweiß-, Wasserarbeit). Optionen 2 und 3 sind kein rechtlicher Nachweis der Brauchbarkeit.

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