Kurze Antwort
Im Sinne des Waffengesetzes ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, d.h., dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in der Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist.
Im Sinne des Waffengesetzes ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, d.h., dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in der Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist.
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