BrandenburgSG3: WaffentechnikFreitextfrageBB-SG3-199-2022

Wann ist eine Waffe zugriffsbereit?

Kurze Antwort

Zugriffsbereit im Sinne des Waffengesetzes ist eine Schusswaffe, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

Musterlösung

Zugriffsbereit im Sinne des Waffengesetzes ist eine Schusswaffe, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

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