BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-59-2022

Wann ist eine Wildfütterung zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn die untere Jagdbehörde eine Notzeit festgelegt hat.

  • A)Wenn die untere Jagdbehörde eine Notzeit festgelegt hat.
  • B)Wenn Sie feststellen, dass das Wild in ihrem Revier hungert.
  • C)Wenn in diesem Jahr keine Eichelmast war.

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