BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-179-2022

Wann kann die Jagdbehörde einen Jagdpachtvertrag beanstanden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn die Vorschriften über die Pachtdauer nicht beachtet worden sind.

  • A)Wenn die Vorschriften über die Pachtdauer nicht beachtet worden sind.
  • B)Wenn der Pachtzins überdurchschnittlich hoch ist
  • C)Wenn ortsansässige Jäger bei der Verpachtung nicht berücksichtigt worden sind.
Erklärung

Richtig ist Option 2: Nach § 12 BJagdG kann die Behörde einen Jagdpachtvertrag binnen drei Wochen beanstanden, wenn die Vorschriften über die Pachtdauer nicht eingehalten wurden (z. B. Mindestpachtzeit). Gründe wie Nichtberücksichtigung Ortsansässiger oder ein hoher Pachtzins sind kein Beanstandungsgrund nach dem Gesetz.

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