BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-114-2022

Wann muss auf dem Ansitz erlegtes Schalenwild aufgebrochen werden?

Kurze Antwort

Auf dem Ansitz erlegtes Schalenwild ist unverzüglich aufzubrechen.

  • A)Unverzüglich.
  • B)Spätestens bei Anbruch der Dämmerung.
  • C)Innerhalb von 7 Stunden.
Erklärung

Nach Fleischhygiene-Vorschrift muss Haarwild ohne schuldhaftes Verzögern ausgenommen werden, um Keimvermehrung und Verhitzen zu verhindern. Bereits nach kurzer Zeit kann die Darmbarriere brechen und das Wildbret verderben.

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