Kurze Antwort
Auf dem Ansitz erlegtes Schalenwild ist unverzüglich aufzubrechen.
Nach Fleischhygiene-Vorschrift muss Haarwild ohne schuldhaftes Verzögern ausgenommen werden, um Keimvermehrung und Verhitzen zu verhindern. Bereits nach kurzer Zeit kann die Darmbarriere brechen und das Wildbret verderben.
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