Kurze Antwort
Ein Jagdaufseher muss bestellt werden, wenn die zuständige Jagdbehörde dies verlangt.
Die Behörde kann die Bestellung eines Berufsjägers oder geprüften Jagdaufsehers anordnen, wenn es zumutbar und zum Jagdschutz notwendig ist. Wünsche von Nachbarrevieren oder Aufforderungen der Jagdgenossenschaft begründen keine Pflicht.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.