BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-104-2022

Wann muss ein Jagdaufseher bestellt werden?

Kurze Antwort

Ein Jagdaufseher muss bestellt werden, wenn die zuständige Jagdbehörde dies verlangt.

  • A)Wenn die Jagdbehörde dies verlangt.
  • B)Wenn die Jagdgenossenschaft den Jagdausübungsberechtigten hierzu schriftlich auffordert.
  • C)Wenn die Jagdausübungsberechtigten der Nachbarjagdbezirke dies wünschen.
Erklärung

Die Behörde kann die Bestellung eines Berufsjägers oder geprüften Jagdaufsehers anordnen, wenn es zumutbar und zum Jagdschutz notwendig ist. Wünsche von Nachbarrevieren oder Aufforderungen der Jagdgenossenschaft begründen keine Pflicht.

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