BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-8-2022

Wann muss ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn es bedenkliche Merkmale aufweist.

  • A)Wenn es bedenkliche Merkmale aufweist
  • B)Wenn es mit Rachendasseln befallen ist.
  • C)Wenn es unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahe gelegene be-und verarbeitende Betriebe zur Abgabe an den Verbraucher geliefert wird.

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