BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-2-2022

Wann sind die Eintragungen für Schalenwild in Streckenliste aufzunehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Unverzüglich.

  • A)Unverzüglich.
  • B)Zum Ende des Jagdjahres.
  • C)Binnen eines Jahres.
Erklärung

Einträge zu erlegtem Schalenwild sind unverzüglich in die Streckenliste aufzunehmen. So bleibt der Abschuss laufend dokumentiert und die Kontrolle der Abschussplanerfüllung ist jederzeit möglich. Ein Sammeln bis zum Jahresende wäre weidwidrig und verwaltungsrechtlich nicht zulässig.

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