Kurze Antwort
Das Kupieren der Rute erfolgt innerhalb der ersten 3 Lebenstage und darf ausschließlich durch einen Tierarzt durchgeführt werden.
Gemäß Tierschutzgesetz ist Kupieren grundsätzlich verboten, aber bei jagdlich zu führenden Hunden im Einzelfall zulässig. Der Eingriff wird bis zum 3. Lebenstag ohne Betäubung vorgenommen; später nur unter Narkose und weiterhin nur vom Tierarzt.
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