BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-208-2022

Wann und durch wen erfolgt das Kupieren der Rute?

Kurze Antwort

Das Kupieren der Rute erfolgt innerhalb der ersten 3 Lebenstage und darf ausschließlich durch einen Tierarzt durchgeführt werden.

  • A)innerhalb der ersten 3 Lebenstage durch den Tierarzt
  • B)innerhalb der ersten 7 Lebenstage durch den Züchter
  • C)in der 7. Lebenswoche durch den Tierarzt
Erklärung

Gemäß Tierschutzgesetz ist Kupieren grundsätzlich verboten, aber bei jagdlich zu führenden Hunden im Einzelfall zulässig. Der Eingriff wird bis zum 3. Lebenstag ohne Betäubung vorgenommen; später nur unter Narkose und weiterhin nur vom Tierarzt.

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