BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-5-2022

Wann unterliegt erlegtes Haarwild der amtlichen Fleischuntersuchung?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn gesundheitlich bedenkliche Merkmale festgestellt werden bzw. wenn es an einen EU- zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb abgegeben wird.

  • A)Wenn gesundheitlich bedenkliche Merkmale festgestellt werden bzw. wenn es an einen EU- zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb abgegeben wird
  • B)Wenn es an den örtlichen Einzelhandel abgegeben werden soll.
  • C)Wenn der Revierinhaber es an andere Personen weitergibt.

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