BrandenburgSG6: RechtFreitextfrageBB-SG6-187-2022

Warum ist durch Schwarzwild verursachter Wildschaden an einer Kartoffel- oder Rübenmiete nicht ersatzpflichtig?

Kurze Antwort

Weil vom Boden getrennte, bereits eingeerntete Erzeugnisse nicht ersatzpflichtig sind; Kartoffel- oder Rübenmieten gelten als eingeerntet im Sinne des § 31 BJagdG.

Musterlösung

Weil vom Boden getrennte, bereits eingeerntete Erzeugnisse nicht ersatzpflichtig sind; Kartoffel- oder Rübenmieten gelten als eingeerntet im Sinne des § 31 BJagdG.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten