Kurze Antwort
„Führen“ einer Waffe bedeutet nach WaffG: Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte. Beispiele: Pistole im Holster im öffentlichen Raum, Büchse offen auf dem Beifahrersitz. Voraussetzung ist grundsätzlich der Waffenschein; Jäger dürfen im Rahmen der befugten Jagdausübung ohne Waffenschein führen.
„Führen“ einer Waffe bedeutet nach WaffG: Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte. Beispiele: Pistole im Holster im öffentlichen Raum, Büchse offen auf dem Beifahrersitz. Voraussetzung ist grundsätzlich der Waffenschein; Jäger dürfen im Rahmen der befugten Jagdausübung ohne Waffenschein führen.
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