BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-132-2022

Was gehört nicht zum so genannten „kleinen Jägerrecht“?

Kurze Antwort

Richtig ist: Decke.

  • A)Decke.
  • B)Lunge.
  • C)Leber.
Erklärung

Richtig ist: Decke. Zum kleinen Jägerrecht zählen die essbaren Teile des Aufbruchs: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Milz, Lecker (Zunge) und ggf. Hirn. Die Decke (Haut mit Haar) gehört nicht dazu; sie ist ein Außenhautteil des Schalenwildes.

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