BrandenburgSG1: WildartenBB-SG1-189-2022

Was gilt als sicheres Unterscheidungsmerkmal der beiden Marderarten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der 3. obere Backenzahn ist beim Steinmarder von außen eingebuchtet, beim Baummarder außen abgerundet.

  • A)Der 3. obere Backenzahn ist beim Steinmarder von außen eingebuchtet, beim Baummarder außen abgerundet.
  • B)Der 3. obere Backenzahn ist beim Baummarder von außen eingebuchtet, beim Steinmarder außen abgerundet.
  • C)Es besteht kein Unterscheid im Gebissaufbau.
Erklärung

Richtig ist Option 2: Beim Steinmarder zeigt der letzte obere Backenzahn (M1) außen eine Einbuchtung, beim Baummarder wölbt er sich nach außen vor (Ausbuchtung/abgerundet). Dieses Gebissmerkmal ist ein sicheres, anatomisches Unterscheidungszeichen und unabhängig von wechselnden Fell- oder Farbmerkmalen. Merksatz: Der Steinmarder hat “auf einen Stein gebissen” – Ecke abgebrochen.

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