Kurze Antwort
Richtig ist: Aufbrüche vom erlegten Wild sind so zu beseitigen, dass eine Aufnahme durch Greifvögel nicht möglich ist.
Richtig ist: Aufbrüche sind so zu beseitigen, dass Greifvögel sie nicht aufnehmen können. Begründung: Offene Aufbrüche locken Aasfresser an und erhöhen Verletzungs- und Seuchengefahr; zum Schutz von Greifvögeln und aus Wildseuchenhygiene müssen Aufbrüche unzugänglich entsorgt (z. B. ausreichend tief vergraben außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten oder Tierkörperbeseitigung) werden. Optionen 1 und 3 fördern Anlocken/Übertragung und sind unzulässig.
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