BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-62-2022

Was hat nach dem Erlegen mit den Aufbrüchen des erlegten Wildes zu geschehen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Aufbrüche vom erlegten Wild sind so zu beseitigen, dass eine Aufnahme durch Greifvögel nicht möglich ist.

  • A)Aufbrüche vom erlegten Wild sind so zu beseitigen, dass eine Aufnahme durch Greifvögel nicht möglich ist.
  • B)Der Aufbruchkann für Raubwild am Aufbruchplatz liegengelassen werden.
  • C)Mit dem Aufbruch des erlegten Wildes kann Schwarzwild angekirrt werden.
Erklärung

Richtig ist: Aufbrüche sind so zu beseitigen, dass Greifvögel sie nicht aufnehmen können. Begründung: Offene Aufbrüche locken Aasfresser an und erhöhen Verletzungs- und Seuchengefahr; zum Schutz von Greifvögeln und aus Wildseuchenhygiene müssen Aufbrüche unzugänglich entsorgt (z. B. ausreichend tief vergraben außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten oder Tierkörperbeseitigung) werden. Optionen 1 und 3 fördern Anlocken/Übertragung und sind unzulässig.

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