BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-121-2022

Was ist bei der Fallenjagd zu beachten?

Kurze Antwort

Bei der Fallenjagd dürfen ausschließlich Fallen verwendet werden, die entweder sofort töten oder einen unversehrten Lebendfang gewährleisten.

  • A)Es dürfen nur Fallen verwendet werden, die sofort töten bzw. unversehrt fangen.
  • B)Die Fangjagd auf die Marder ist verboten, um unerwünschte Beifänge des Baummarders zu vermeiden.
  • C)Marderfangeinrichtungen dürfen nicht beködert werden.
Erklärung

§ 19 Abs. 1 Nr. 9 BJG verbietet Fanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten. Landesrecht kann strengere Vorgaben machen; daher stets die jeweiligen Landesjagdgesetze und Durchführungsverordnungen beachten.

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