BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-175-2022

Was ist beim Abschluss einer Vereinbarung über eine entgeltliche Jagderlaubnis zu beachten?

Kurze Antwort

Eine entgeltliche Jagderlaubnis muss schriftlich vereinbart und der Unteren Jagdbehörde angezeigt werden.

  • A)Sie muss schriftlich erfolgen und der Unteren Jagdbehörde angezeigt werden.
  • B)Es muss bei Abschluss sofort bar bezahlt werden.
  • C)Es ist nur eine Vereinbarung auf einem einheitlichen Vertragsmuster (Anlage zur BbgJagdVO) zulässig.
Erklärung

Die schriftliche Vereinbarung hält die Jagderlaubnis verbindlich fest. In Brandenburg ist sie außerdem der Unteren Jagdbehörde anzuzeigen.

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